FDP Hannover-Südwest
FDP Hannover-Südwest
Für lebenswerte Stadtteile
Über uns
Hannovers Südwesten braucht eine starke liberale Stimme, die den mündigen Bürger ins Zentrum der Politik rückt und vernünftige Lösungen entwickelt, wo andere dogmatisch mit dem Kopf durch die Wand wollen.
Dieser Aufgabe nehmen wir uns in der Partei und mit unseren Vertretern in den Bezirksräten und im Gespräch mit den Bürgern und Bürgerinnen zielstrebig an, engagiert und mit einem klaren Profil.
Alexander Bandmann ist Vorsitzender des rund 50 Mitglieder zählenden FDP-Stadtbereiches und wird dabei durch ein siebenköpfiges Vorstandsteam unterstützt:
Sven Knoop - stv. Vorsitzender, Wilfried Rottmann - Schriftführer sowie dem erweiterten Vorstand mit Melanie Munsch, Ammar Alfsaa, Sebastian Maas und Dieter Scribelka
Wir sind vertreten in den Bezirksräten
o Ahlem-Badenstedt-Davenstedt mit Alexander Bandmann
Engagieren Sie sich!
Unsere Demokratie lebt vom Engagement der Bürgerinnen und Bürger - von Ihnen! Gerade in Zeiten weltweiter Krisenherde, Demokratieverdruss und Rechtsruck ist es wichtiger denn je, dass sich mehr Menschen aktiv einbringen. Die Freien Demokraten bieten dazu zahlreiche Möglichkeiten - für jedes Zeitbudget.
Neuigkeiten
▪️Was ist passiert? Bei der jüngsten Änderung des Tabaksteuergesetzes unterlief dem Bundesfinanzministerium eine schwere Gesetzgebungspanne: Die erst für 2027 vorgesehenen Steuererhöhungen gelten deshalb bereits seit dem 21. Oktober 2026, während für Vapes und E-Zigaretten bis Jahresende überhaupt kein Steuersatz festgelegt ist. ▪️Was will Klingbeil jetzt tun? Er möchte die Steuersätze nun per Gesetz rückwirkend anpassen. ▪️Ist das verfassungsmäßig zulässig? Sehr wahrscheinlich nicht. Wolfgang Kubicki: „Rückwirkend Steuern zu erheben, ist im Rechtsstaat grundsätzlich ein No-Go und allenfalls in eng begrenzten Ausnahmefällen zulässig. Vieles spricht dafür, dass Klingbeils Reparaturgesetz verfassungswidrig ist. Die Begründung des Bundesfinanzministeriums ist ausgesprochen dünn und reicht bei Weitem nicht aus. Was das Ministerium hier einmal mehr vorgelegt hat, schafft keine Rechtssicherheit, sondern sorgt für weiteres Chaos und zusätzliche Verunsicherung. Der Bundestag darf eine solche Vorlage nicht einfach abnicken. Er sollte sich sehr genau überlegen, ob er erneut eine Formulierungshilfe von Lars Klingbeil durchwinkt, ohne die verfassungsrechtlichen Konsequenzen ernsthaft zu prüfen. Wer rückwirkend in bestehende Rechtspositionen eingreift, muss dafür eine tragfähige verfassungsrechtliche Begründung liefern. Bislang ist das Bundesfinanzministerium diesen Nachweis schuldig geblieben. Rechtsstaatlichkeit ist keine lästige Formalie, die man mit einer dünnen Ministeriumsbegründung aushebeln kann. Klingbeil kann es einfach nicht.“
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Hildesheimer Straße 7
30167 Hannover
Deutschland